„Eine Person, die einer ganztägige Betreuung aufgrund des hohen Alters, einer Krankheit oder Behinderung bedarf, die nicht selbstständig im Alltagsleben leben kann, der keine notwendige Hilfe in Form von Pflegedienst versichert werden kann, hat einen Anspruch darauf, in einem Pflegeheim untergebracht zu werden“.
Artikel 54, [polnisches] Gesetz über die Sozialhilfe (Dz.U. Nr 175, poz. 1362)

Personen, die sich um eine Unterbringung in das Pflegeheim „Samariter“ bewerben, sollen sich beim Städtischen Zentrum für Sozialhilfe melden (gemäß dem jeweiligen Wohnort), um das Anmeldeformular einzureichen.

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Städtisches Zentrum für Sozialhilfe
Abteilung für institutionelle Unterstützung
ul. Strzegomska 6, Ip, Raum 116, 117
Leiterin – Frau Dorota Iwaniec
Sozialarbeiter – (71) 782-23-55, 782-23-44

 

  • Die Entscheidungen über die Zuweisung in das Pflegeheim „Samariter“ werden durch eine Gruppe für Pflegeheime beim Städtischen Zentrum für Sozialhilfe.
  • Derzeit haben wir keine kommerziellen Stellen.

Vor der Unterbringung in das Pflegeheim:

  • Treffen mit dem Kandidaten an seinem Wohnort und Durchführung einer im Fragebogen markierten Befragung,
  • Einladung des Kandidaten sowie, wenn möglich, der Familienmitglieder oder Betreuer, das Pflegeheim zu besuchen, um das Personal, die Bewohner sowie den Pflegeheimstandard kennen zu lernen,
  • Gespräch mit dem Pflegeheimpsychologen,
  • Einreichen einer schriftlichen Erklärung über die Aufnahme oder Ablehnung der des Aufenthaltsvorschlags,
  • in Monaten vor der Entscheidung über die Zuweisung in das Pflegeheim bezüglich einer Warteliste – die Intensivierung der Besuchsmöglichkeiten.

Wir laden alle Interessierten herzlich ein